
Beim Bau von Gebäuden ist die Bodenbeschaffenheit von entscheidender Bedeutung. Um Setzrisse und andere Schäden zu vermeiden, muss der Auftragnehmer eine Bodengrunduntersuchung durchführen, wenn dies geboten ist. Wann eine Bodenuntersuchung durchzuführen ist, richtet sich nach der DIN. Führt der Bauunternehmer keine Bodenuntersuchung durch, obwohl dies nach der DIN vorgeschrieben ist, haftet er für auftretende Schäden auf Schadensersatz. Das gilt nicht nur bei vorsätzlich...